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Reha beantragen - Ihr Weg zur Reha

Wir möchten Ihnen den Weg zur ambulanten Rehabilitation erleichtern und auch einweisende Ärzte/innen und Sozialdienste entlasten. Daher unterstützen wir Sie gerne fachkundig bei der erfolgreichen Beantragung einer Rehamaßnahme.

Reha-Service: Frau Rosel Wendling
Tel.:  06762/9337-43   
Fax:  06762/9337-85
E-Mail: wendling@gz-hunsrueck.de

Rehabilitationsantrag richtig stellen -  Ohne vorausgegangenen stationären Aufenthalt in einer Klinik

Kostenträger:
Deutsche Rentenversicherung (bei Arbeitnehmern/innen)
Krankenkasse (bei Rentnern/innen, Schülern/innen/Student/innen)

Schritt 1 - Antragsstellung
Ihr/e behandelnde/r Arzt/Ärztin hat eine Indikation für eine Rehabilitationsmaßnahme festgestellt? Dann gibt es je nach zuständigem Kostenträger unterschiedliche Antragsverfahren.
Bei Kostenträger Krankenkasse stellt Ihr/e Arzt/Ärztin den Antrag (Formular 61 A-E) direkt mit Ihnen in der Praxis und leitet diesen mit allen Befunden an die zuständige Krankenkasse weiter.

Bei der Deutschen Rentenversicherung füllen sowohl Ihr/e Arzt/Ärztin als auch Sie die notwendigen Formulare aus. Ihre Formulare (G0100, G0110, G0115) finden Sie hier auf der Seite unter [„Formulare Reha-Antrag“]. Nach Fertigstellung werden diese Unterlagen ebenfalls an die Rentenversicherung (DRV Rheinland-Pfalz, DRV Bund oder Knappschaft) weitergeleitet.
Hinweis: Unabhängig davon unter welchen Voraussetzungen Sie den Antrag stellen - Achten Sie gleich bei der Beantragung darauf, dass Sie als Patientenwunsch „ambulant“ und "Durchführung im Ambulanten Reha-Zentrum Hunsrück" angeben. Bitte nutzen Sie dazu auch die Formulare zum Wunsch u. Wahlrecht.

Schritt 2 - Bewilligung / Kostenübernahme

Sobald Ihre Rehamaßnahme bewilligt worden ist, erhalten Sie von Ihrem zuständigen Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse) eine schriftliche Benachrichtigung. Damit Sie möglichst schnell mit Ihrer Rehabilitationsmaßnahme beginnen können, setzen Sie sich am besten gleich mit unseren Mitarbeiterinnen aus dem Patientenmanagement in Verbindung. Im Gespräch können Sie Fragen z.B. zur Terminvergabe oder auch Anreise (Selbstfahrer oder über unseren Fahrdienst) abklären.

Patientenmanagement Orthopädie: Frau Bianca Boos
Tel.:  06762/9337-49
Fax: 06762/9337-85
E-Mail:boos@gz-hunsrueck.de

Patientenmanagement Neurologie: Frau Anja Ermert
Tel.:  06762/9337-80
Fax: 06762/9337-88

Ggf. Schritt 3 - Widerspruch bei Ablehnung

Leider kommt es auch vor, dass ein Reha-Antrag aus verschiedenen Gründen abgelehnt wird. Diesen Ablehnungsbescheid erhalten Sie schriftlich vom zuständigen Kostenträger.

Gegen diesen Ablehnungsbescheid können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Bitte beachten Sie die angegebenen Fristen! Wir empfehlen Ihnen, bei der Begründung auf die Unterstützung Ihres/er verordnenden Arztes/Ärztin  zurückzugreifen. Sie können gerne auch auf uns zukommen, wenn Sie Hilfe beim Einlegen des Widerspruchs benötigen.

Reha-Service: Frau Rosel Wendling
Tel.:  06762/9337-43   
Fax:  06762/9337-85
E-Mail: wendling@gz-hunsrueck.de

Anschlussheilbehandlung (AHB) bei / nach Krankenhausaufenthalt

Kostenträger: Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse

Ihre Rehamaßnahme (hier AHB genannt) wird direkt durch den/die behandelnden Arzt/Ärztin  oder dem Sozialdienst des Akutkrankenhauses unter Verwendung der entsprechenden Formulare beantragt / eingeleitet. Dieses muss vor Ihrer Aufnahme in unser Reha-Zentrum erfolgen.

Idealerweise füllen Sie die Reha-Antragsformulare gemeinsam mit Ihrem/er Arzt/Ärztin oder dem Sozialdienst des Krankenhauses aus. Anschließend wird der Antrag beim für Sie zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) mit der Bitte um Bewilligung eingereicht.

Gerne können Sie bzw. der Sozialdienst auch vorab, zwecks einer gewünschten Rücksprache/Platzreservierung bei uns im Reha-Zentrum, den Link AHB-Anmeldung nutzen. Wir melden uns dann umgehend zurück.
Als privat versicherter Patient / versicherte Patientin sollte zusätzlich auch eine schriftliche Kostenübernahmeerklärungen der privaten Krankenversicherung und ggf. der zuständigen Beihilfestelle vorliegen.