Kleiner Bildschirm?
» mobile.rehazentrum-hunsrueck.de

Laubacher Str. 44 · 56288 Kastellaun · Tel: 0 67 62 / 93 37 0 · Fax: 0 67 62 / 93 37 33

Newsletter | Jobs | Partner | Impressum


Ihr Weg zur Rehabilitation

Es gibt mehrere Wege um eine Rehabilitationsbehandlung in Anspruch zu nehmen.
Wichtig zu wissen: Liegen bei Ihnen die medizinischen Voraussetzungen vor, dann dürfen Sie eine Rehabilitationsbehandlung auch in Anspruch nehmen.

Eine Rehabilitation kann nach einem Krankenhausaufenthalt als sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgen.
Die Antragsstellung muss dann vom Krankenhaus aus erfolgen. Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Stationsarzt. Sie finden hierbei auch Unterstützung durch den Sozialdienst des Krankenhauses.

Auch ohne einen vorangegangenen Krankenhausaufenthalt können Sie zusammen mit Ihrem Hausarzt oder Neurologen einen Antrag stellen.
Für Arbeitnehmer ist in der Regel der Rentenversicherer zuständig. Das dazu benötigte Formular ist das Formblatt G 110.

Für Rentner ist die jeweilige Krankenkasse zuständig. Es muss dann ein Antrag mit dem Muster 60 und 61 gestellt werden.

Seltener können auch die Gesetzliche Unfallversicherungen, die Bundesagentur für Arbeit, Kriegsopferversorgung und Fürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Sozialhilfeträger einmal Kostenträger sein.
Auf besondere Absprache hin können auch die Beihilfe für Beamte, die Unfallversicherung für Beamte, die Private Krankenversicherung oder die Private Unfallversicherung Leistungsträger von Rehabilitation und Teilhabe sein.

» Haben Sie Fragen oder brauchen weitere Informationen? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular